Rettungsplan: Vorbeugender baulicher Brandschutz mit Köpfchen
Wann ist es erforderlich, Feuerwehr(einsatz)pläne aufzustellen?
Wenn die ortsansässige Feuerwehr Pläne z. B. im Rahmen der Baugenehmigung oder der Feuerbeschau verlangt.
Die Feuerwehr fordert diese in der Regel dann, wenn
...durch die Lage der Gebäude ungewöhnliche Lösch- und Rettungsmöglichkeiten vorliegen.
...es sich um großflächige Gebäude(komplexe) handelt.
...von der Art der Nutzung eine erhöhte Gefährdung ausgeht.
...eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage betrieben wird.
Vorschriften:
- DIN 14095 Teil 1 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
- Angaben der örtlichen Feuerwehr